CORNELIA SCHIPPENBEIL STEUERBLOG

Muss ich Elterngeld versteuern?
Wichtige Hinweise und Tipps

Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für junge Familien in Deutschland. Viele Eltern fragen sich jedoch, ob sie Elterngeld versteuern müssen und welche Auswirkungen dies auf ihre Finanzen hat. Diese Frage ist von großer Bedeutung, da sie einen Einfluss auf die tatsächliche Höhe der Unterstützung und die finanzielle Planung der Familie hat.
In diesem Artikel gehen wir darauf ein, wie das Elterngeld steuerlich behandelt wird. Wir erklären die Grundlagen des Elterngeldes, untersuchen seine steuerlichen Aspekte und zeigen auf, wie es sich auf die Steuererklärung auswirkt. Außerdem betrachten wir Strategien zur Steueroptimierung und besondere Fallkonstellationen. Am Ende haben Sie ein klares Bild davon, was Sie beim Thema Elterngeld und Steuern beachten müssen.

Grundlagen des Elterngeldes

Definition und Zweck des Elterngeldes

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern in Deutschland. Es wurde am 1. Januar 2007 durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eingeführt und ersetzte das frühere Erziehungsgeld. Der Hauptzweck des Elterngeldes besteht darin, Eltern die Möglichkeit zu geben, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen, ohne sich um finanzielle Engpässe sorgen zu müssen. Es dient als Ausgleich für Einkommenseinbußen, die entstehen, wenn Eltern nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten.

Anspruchsvoraussetzungen

Um Elterngeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die:
  1. Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  2. Mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben
  3. Dieses Kind selbst betreuen und erziehen
  4. Keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben
Das Elterngeld steht nicht nur leiblichen Eltern zu, sondern auch Adoptiveltern, Stiefeltern und in bestimmten Fällen sogar Verwandten bis zum dritten Grad, wie Großeltern oder Geschwistern. Wichtig ist, dass die Einkommensgrenze im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes nicht überschritten wird [1].

Höhe und Dauer des Elterngeldbezugs

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des beantragenden Elternteils vor der Geburt des Kindes. Es beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Das monatliche Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro [2]. Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro.
Es gibt drei Varianten des Elterngeldes:
  1. Basiselterngeld
  2. ElterngeldPlus
  3. Partnerschaftsbonus
Diese Varianten können miteinander kombiniert werden, um die individuellen Bedürfnisse der Familie bestmöglich zu berücksichtigen.
Die Bezugsdauer des Elterngeldes ist flexibel gestaltet. Grundsätzlich kann das Basiselterngeld für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Dabei können Eltern die Monate untereinander aufteilen. Mindestens zwei Monate müssen von einem Elternteil genommen werden, um den vollen Anspruch von 14 Monaten zu erhalten. Diese werden oft als "Partnermonate" bezeichnet [3].
Das ElterngeldPlus bietet die Möglichkeit, den Bezugszeitraum zu verlängern. Eltern können sich für jeden Basiselterngeldmonat zwei ElterngeldPlus-Monate entscheiden, wodurch sich die Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate verlängern lässt. Dies ist besonders attraktiv für Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Elterngeld in Lebensmonaten des Kindes und nicht in Kalendermonaten berechnet wird. Der Bezug kann frühestens mit der Geburt des Kindes beginnen und muss spätestens bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes abgeschlossen sein.

Steuerliche Behandlung des Elterngeldes

Steuerfreiheit des Elterngeldes

Das Elterngeld ist eine steuerfreie Leistung in Deutschland. Dies bedeutet, dass Eltern, die ausschließlich Elterngeld beziehen, keine Steuern darauf zahlen müssen. Diese Regelung gilt auch für andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Für Familien, die im vergangenen Jahr nur Elterngeld erhalten haben, entfällt somit die Pflicht, Steuern darauf abzuführen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Steuerfreiheit des Elterngeldes nicht bedeutet, dass es keinerlei steuerliche Auswirkungen hat. Obwohl das Elterngeld selbst nicht besteuert wird, kann es dennoch Einfluss auf die gesamte Steuerlast einer Familie haben. Dies führt zum nächsten wichtigen Aspekt der steuerlichen Behandlung des Elterngeldes: dem Progressionsvorbehalt.

Progressionsvorbehalt und seine Auswirkungen

Trotz seiner Steuerfreiheit unterliegt das Elterngeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass das Elterngeld bei der Ermittlung des individuellen Steuersatzes berücksichtigt wird, obwohl es selbst nicht versteuert wird. Der Progressionsvorbehalt hat zur Folge, dass sich die Steuerlast für das übrige Einkommen erhöhen kann.
Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Das Finanzamt addiert das Elterngeld zum zu versteuernden Einkommen, um ein "fiktives zu versteuerndes Einkommen" zu ermitteln. Anhand dieses höheren Betrags wird dann der Steuersatz berechnet. Dieser erhöhte Steuersatz wird schließlich auf das tatsächliche zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet.
Für Ehepaare ist es wichtig zu wissen, dass sie zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen können. Bei der Einzelveranlagung wird der erhöhte Steuersatz nur auf die steuerpflichtigen Einnahmen des Elterngeld beziehenden Partners angewendet. Die Zusammenveranlagung ist jedoch in den meisten Fällen vorteilhafter, da sie vom Ehegattensplitting profitieren können.

Beispielrechnung zur Steuerlast

Um die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts zu veranschaulichen, betrachten wir ein konkretes Beispiel:
Ein Ehepaar hat im Jahr nach der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro. Die Ehefrau hat zusätzlich Elterngeld in Höhe von 10.000 Euro bezogen. Zur Ermittlung des besonderen Steuersatzes wird ein fiktives zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro (50.000 Euro + 10.000 Euro Elterngeld) herangezogen. Für diesen Betrag ergibt sich laut Splittingtarif eine Einkommensteuer von 9.400 Euro, was einem Steuersatz von 15,67 Prozent entspricht [1].
Dieser besondere Steuersatz von 15,67 Prozent wird nun auf das tatsächliche zu versteuernde Einkommen von 50.000 Euro angewendet. Daraus resultiert eine zu zahlende Einkommensteuer von 7.835 Euro. Ohne Berücksichtigung des Elterngeldes wäre der Steuersatz niedriger ausgefallen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Berechnung zu einer höheren Steuerlast führen kann, als wenn das Elterngeld nicht bezogen worden wäre. Daher empfiehlt es sich, einen Teil des Elterngeldes als Rücklage für mögliche Steuernachzahlungen zurückzulegen.
Für Eltern, die einen Steuerklassenwechsel in Betracht ziehen, um ihr Elterngeld zu erhöhen, ist es ratsam, die Auswirkungen sorgfältig abzuwägen. Ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse kann zwar das Elterngeld erhöhen, hat aber auch Einfluss auf andere Leistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld. Es empfiehlt sich, vor einem solchen Schritt den Rat eines Steuerberaters einzuholen.

Auswirkungen auf die Steuererklärung

Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Für Eltern, die Elterngeld beziehen, ergeben sich wichtige steuerliche Konsequenzen. Obwohl das Elterngeld selbst steuerfrei ist, hat es dennoch Auswirkungen auf die Steuererklärung. Eine wesentliche Folge ist die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Wer im Kalenderjahr mehr als 410 Euro Elterngeld erhalten hat, ist grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen [1]. Dies gilt auch dann, wenn keine weiteren Einkünfte erzielt wurden.
Diese Verpflichtung besteht, damit das Finanzamt prüfen kann, ob genügend Einkommensteuer gezahlt wurde. Der Grund dafür liegt im sogenannten Progressionsvorbehalt, dem das Elterngeld unterliegt. Dieser Vorbehalt führt dazu, dass das zu versteuernde Einkommen und der persönliche Steuersatz steigen können, auch wenn das Elterngeld selbst nicht besteuert wird.

Korrekte Angabe des Elterngeldes in der Steuererklärung

Bei der Erstellung der Steuererklärung ist es wichtig, das Elterngeld korrekt anzugeben. Es wird als Lohnersatzleistung behandelt und muss in der Steuererklärung aufgeführt werden. Die Eintragung erfolgt im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung. Konkret ist das Elterngeld in Zeile 43 des Formulars ESt.1A (Einkommensteuererklärung 2021) oder in Zeile 38 des Mantelbogens einzutragen [2] [3].
  1. Es ist zu beachten, dass die Elterngeldstelle die genaue Höhe des im Kalenderjahr zugeflossenen Elterngeldes bereits dem Finanzamt elektronisch übermittelt hat. Trotzdem sind Eltern verpflichtet, diese Information in ihrer Steuererklärung anzugeben. Das Elterngeld wird zusammen mit anderen Einkommensersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Mutterschaftsgeld oder Kurzarbeitergeld eingetragen.

Relevante Formulare und Anlagen

Für die korrekte Angabe des Elterngeldes in der Steuererklärung sind bestimmte Formulare und Anlagen relevant. Der Hauptfokus liegt dabei auf dem Mantelbogen der Einkommensteuererklärung. Hier werden alle Lohnersatzleistungen, einschließlich des Elterngeldes, eingetragen.
Das Bundesministerium der Finanzen stellt online unter www.formulare-bfinv.de alle notwendigen Steuerformulare für die Einkommensteuererklärung zur Verfügung. Dort finden Eltern auch das Formular für den Mantelbogen, in dem das Elterngeld einzutragen ist.
Es ist ratsam, sich bei der Erstellung der Steuererklärung Zeit zu nehmen und alle relevanten Informationen sorgfältig zusammenzustellen. Dies hilft, Fehler zu vermeiden und mögliche Nachzahlungen einzukalkulieren. Aufgrund des Progressionsvorbehalts kann es nämlich zu Steuernachzahlungen kommen, insbesondere wenn neben dem Elterngeld noch andere Einkünfte erzielt wurden.
Eltern sollten bedenken, dass die steuerlichen Auswirkungen des Elterngeldes zu einer höheren Steuerlast führen können. Es empfiehlt sich daher, monatlich einen Teil des Elterngeldes zurückzulegen, um für mögliche Nachzahlungen gewappnet zu sein. Dies verhindert unangenehme Überraschungen am Jahresende und ermöglicht eine bessere finanzielle Planung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Elterngeld zwar steuerfrei ist, aber dennoch erhebliche Auswirkungen auf die Steuererklärung haben kann. Die korrekte Angabe in den entsprechenden Formularen und die Berücksichtigung möglicher Nachzahlungen sind wichtige Aspekte, die Eltern bei ihrer steuerlichen Planung berücksichtigen sollten.

Strategien zur Steueroptimierung

Splitting-Effekt für Ehepaare

Das Ehegattensplitting ist ein wichtiges steuerliches Instrument für verheiratete Paare in Deutschland. Bei diesem Verfahren wird das gemeinsame Einkommen der Ehepartner halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Diese Methode hat einen besonderen Vorteil für Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Staat wendet jährlich etwa 20 Milliarden Euro für das Ehegattensplitting auf [1].
Trotz der finanziellen Vorteile für viele Ehepaare steht das Ehegattensplitting in der Kritik. Sowohl die OECD als auch die EU-Kommission haben Deutschland für dieses Modell kritisiert, da es Frauen möglicherweise vom Arbeitsmarkt fernhält. Es wird argumentiert, dass es traditionelle Rollenverteilungen in der Familie begünstigt und somit die Gleichstellung zwischen Mann und Frau behindern könnte.

Wechsel der Steuerklasse vor der Elternzeit

Eine effektive Strategie zur Optimierung des Elterngeldes ist der rechtzeitige Wechsel der Steuerklasse vor der Elternzeit. Dies ist besonders relevant für verheiratete Paare, da die Steuerklasse einen direkten Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes hat. Der Elternteil, der plant, das Kind nach der Geburt überwiegend zu betreuen, sollte möglichst frühzeitig in die Steuerklasse 3 wechseln.
Die Elterngeldstelle berücksichtigt bei der Berechnung des Elterngeldes grundsätzlich die Steuerklasse, die im letzten Monat des Bemessungszeitraums mit Einkommen genutzt wurde. Wenn jedoch in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt ein Steuerklassenwechsel stattgefunden hat, ist die Steuerklasse entscheidend, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums galt [2].
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Steuerklassenwechsel nicht für alle Eltern sinnvoll ist. Wenn das Nettoeinkommen bereits über 2.770 Euro liegt und somit der Höchstsatz an Elterngeld erreicht wird, bringt ein Wechsel keinen zusätzlichen Vorteil [3].

Verteilung des Elterngeldbezugs auf zwei Kalenderjahre

Eine weitere Strategie zur Steueroptimierung ist die geschickte Verteilung des Elterngeldbezugs auf zwei Kalenderjahre. Dies kann den sogenannten Progressionseffekt abschwächen und somit die Steuerlast reduzieren. Bei den Progressionseinkünften gilt das Zuflussprinzip, was bedeutet, dass der Zeitpunkt des tatsächlichen Geldzuflusses entscheidend ist.
Wenn der Elterngeldbezug um den Jahreswechsel beginnt, sollten Eltern sorgfältig planen, in welchem Jahr es steuerlich günstiger ist, die erste (Nach-)Zahlung vom Elterngeld zu erhalten. Es kann durchaus Sinn ergeben, den Zufluss des Elterngeldes durch die Wahl von ElterngeldPlus auf mehrere steuerliche Veranlagungszeiträume zu verteilen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Elterngeld, obwohl es steuerfrei ist, den Durchschnittssteuersatz bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung erhöht. Dies kann zu unerwarteten Steuernachzahlungen führen, insbesondere wenn ein Elternteil sehr gut verdient und der andere ein hohes Elterngeld bezieht.
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig die potenzielle Steuerschuld berechnen zu lassen und Geld für mögliche Nachzahlungen zurückzulegen. Dies ist besonders wichtig, wenn der arbeitende Elternteil während der Elternzeit des Partners den Lohn mit Lohnsteuerklasse 3 versteuert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte des Elterngeldes zu erheblichen finanziellen Vorteilen führen kann. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Strategie für die individuelle Situation zu finden.

Besondere Fallkonstellationen

Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige und Freiberufler gelten beim Elterngeld besondere Regelungen. Im Gegensatz zu Angestellten wird bei ihnen das Elterngeld anhand des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres berechnet, was in der Regel dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes entspricht. Dies kann für Selbstständige sowohl Vor- als auch Nachteile haben, je nach ihrer individuellen Situation.
Ein wichtiger Aspekt für Selbstständige ist die Möglichkeit, während des Elterngeldbezugs weiterhin zu arbeiten. Sie dürfen bis zu 30 Stunden pro Woche tätig sein, ohne den Anspruch auf Elterngeld zu verlieren. Allerdings wird der erzielte Gewinn auf das Elterngeld angerechnet, da es sich um einen Einkommensersatz handelt. Es ist daher ratsam, die Arbeitszeit und den erwarteten Gewinn sorgfältig zu planen, um eine optimale Balance zwischen Elterngeld und Einkommen zu finden.
Für Freiberufler kann die Variante "ElterngeldPlus" besonders attraktiv sein. Obwohl der monatliche Betrag halbiert wird, verdoppelt sich der Bezugszeitraum. Dies ermöglicht es, dem Kundenstamm weiterhin in Teilzeit zur Verfügung zu stehen und erleichtert den Wiedereinstieg nach der Geburt. Aus maximal 14 Monaten Basiselterngeld können so bis zu 28 Monate ElterngeldPlus werden.

Adoptiveltern und Pflegeeltern

Adoptiveltern haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Elterngeld wie leibliche Eltern. Der Anspruch beginnt mit der Aufnahme des Kindes in den Haushalt und kann bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes geltend gemacht werden. Dies berücksichtigt die besonderen Umstände bei Adoptionen, die oft erst in einem späteren Alter des Kindes stattfinden.
Für Pflegeeltern gestaltet sich die Situation anders. Bislang haben Pflegeeltern zwar einen Anspruch auf Elternzeit, jedoch nicht auf Elterngeld. Dies hat zu einer erheblichen Benachteiligung geführt, die von vielen Seiten kritisiert wird. Der Bundesrat hat daher die Bundesregierung aufgefordert, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern.
Die Begründung für diese Forderung liegt in der besonderen Situation von Pflegekindern und ihren Pflegeeltern. Pflegekinder benötigen oft eine intensive Betreuung und Fürsorge, um sich in ihrer neuen Familie einzuleben und mögliche traumatische Erfahrungen zu verarbeiten. Ein Anspruch auf Elterngeld würde es Pflegeeltern ermöglichen, sich in der Anfangszeit voll und ganz auf das Kind zu konzentrieren, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.

Auslandsbezug beim Elterngeld

Beim Elterngeld gibt es auch besondere Regelungen für Familien mit Auslandsbezug. Grundsätzlich haben nur Personen Anspruch auf Elterngeld, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Personengruppen.
Eltern, die vorübergehend ins Ausland abgeordnet oder versetzt wurden, können weiterhin Elterngeld beziehen. Dies gilt beispielsweise für Mitarbeiter von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen wie der NATO, UNO oder EU. Auch Entwicklungshelfer und Missionare bestimmter anerkannter Organisationen behalten ihren Anspruch auf Elterngeld.
Für Grenzgänger, also Personen, die in Deutschland leben, aber in einem anderen EU-Land arbeiten, gelten besondere Regelungen. In diesen Fällen werden Familienleistungen wie das Elterngeld vorrangig von dem Land gezahlt, in dem die Person arbeitet. Sollte die Leistung im Wohnsitzland höher sein, kann dort ein Differenzbetrag beantragt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass ausländische Mutterschafts- oder Vaterschaftsleistungen auf das deutsche Elterngeld angerechnet werden. Dies betrifft beispielsweise die Mutterschaftsentschädigung und den Vaterschaftsurlaub in der Schweiz oder das PreParE in Frankreich.
Für Eltern, die ins Ausland ziehen möchten, ist zu beachten, dass der Anspruch auf Elterngeld in der Regel erlischt, wenn sie ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen. Eine Ausnahme bilden hier Entsendungen durch den Arbeitgeber, bei denen das Arbeitsverhältnis in Deutschland bestehen bleibt und weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht gilt.
Diese besonderen Fallkonstellationen zeigen, dass das Elterngeld ein komplexes Thema ist, das viele verschiedene Lebensrealitäten berücksichtigen muss. Ob Selbstständige, Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Familien mit Auslandsbezug - jede Situation erfordert eine individuelle Betrachtung und oft auch eine spezifische Beratung. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die eigenen Ansprüche und Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die optimale Lösung für die eigene Familiensituation zu finden.

Schlussfolgerung

Das Elterngeld hat zweifellos eine große Bedeutung für junge Familien in Deutschland. Es bietet finanzielle Unterstützung, um sich auf die Kindererziehung zu konzentrieren. Gleichzeitig hat es Auswirkungen auf die Steuersituation, die sorgfältig bedacht werden müssen. Die verschiedenen Varianten wie ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus ermöglichen es Eltern, die Leistung flexibel an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Am Ende ist es wichtig, dass Eltern sich frühzeitig mit den steuerlichen Aspekten des Elterngeldes auseinandersetzen. Eine gute Planung kann dazu beitragen, unangenehme Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden. Es lohnt sich, die individuellen Umstände genau zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. So können Familien die Vorteile des Elterngeldes optimal nutzen und sich ganz auf die spannende Zeit mit ihrem Nachwuchs konzentrieren.
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