Für die korrekte Angabe des Elterngeldes in der Steuererklärung sind bestimmte Formulare und Anlagen relevant. Der Hauptfokus liegt dabei auf dem Mantelbogen der Einkommensteuererklärung. Hier werden alle Lohnersatzleistungen, einschließlich des Elterngeldes, eingetragen.
Das Bundesministerium der Finanzen stellt online unter
www.formulare-bfinv.de alle notwendigen Steuerformulare für die Einkommensteuererklärung zur Verfügung. Dort finden Eltern auch das Formular für den Mantelbogen, in dem das Elterngeld einzutragen ist.
Es ist ratsam, sich bei der Erstellung der Steuererklärung Zeit zu nehmen und alle relevanten Informationen sorgfältig zusammenzustellen. Dies hilft, Fehler zu vermeiden und mögliche Nachzahlungen einzukalkulieren. Aufgrund des Progressionsvorbehalts kann es nämlich zu Steuernachzahlungen kommen, insbesondere wenn neben dem Elterngeld noch andere Einkünfte erzielt wurden.
Eltern sollten bedenken, dass die steuerlichen Auswirkungen des Elterngeldes zu einer höheren Steuerlast führen können. Es empfiehlt sich daher, monatlich einen Teil des Elterngeldes zurückzulegen, um für mögliche Nachzahlungen gewappnet zu sein. Dies verhindert unangenehme Überraschungen am Jahresende und ermöglicht eine bessere finanzielle Planung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Elterngeld zwar steuerfrei ist, aber dennoch erhebliche Auswirkungen auf die Steuererklärung haben kann. Die korrekte Angabe in den entsprechenden Formularen und die Berücksichtigung möglicher Nachzahlungen sind wichtige Aspekte, die Eltern bei ihrer steuerlichen Planung berücksichtigen sollten.