CORNELIA SCHIPPENBEIL STEUERBLOG

2025 Brutto in Netto:
Was sich für Minijobs und Angestellte ändert

Das Jahr 2025 bringt bedeutende Veränderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland mit sich. Die Frage "2025 brutto in netto - wie viel bleibt übrig?" beschäftigt viele Menschen. Besonders der Mindestlohn, Regelungen für Minijobs und Steuerklasse 1 stehen im Fokus der Anpassungen. Diese Neuerungen haben weitreichende Auswirkungen auf das verfügbare Einkommen.
Die bevorstehenden Änderungen betreffen verschiedene Bereiche des Arbeitslebens. Der Artikel beleuchtet die Anpassungen beim Mindestlohn und bei Mini- sowie Midijobs. Zudem werden die steuerlichen Auswirkungen für Arbeitnehmer und besondere Regelungen für Rentner erklärt. Auch die Entwicklungen bei Sozialabgaben, Krankenkassenbeiträgen und Beitragsbemessungsgrenzen finden Beachtung.

Änderungen beim Mindestlohn 2025

Neue Höhe des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland erfährt zum 1. Januar 2025 eine erneute Anpassung. Nach der Erhöhung auf 12,41 Euro pro Stunde im Jahr 2024 steigt der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Diese Erhöhung wurde durch eine Rechtsverordnung vom 15. November 2023 festgelegt und basiert auf der Empfehlung der Mindestlohnkommission der Bundesregierung.
Die Anpassung des Mindestlohns hat eine direkte Auswirkung auf die Berechnung von 2025 brutto in netto. Arbeitnehmer, die zum Mindestlohn beschäftigt sind, können mit einem höheren Bruttoeinkommen rechnen, was sich entsprechend auf ihr Nettoeinkommen auswirkt. Für Vollzeitbeschäftigte bedeutet dies eine spürbare Erhöhung des monatlichen Einkommens.

Auswirkungen auf verschiedene Branchen

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns hat weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Branchen. In einigen Sektoren existieren bereits Branchenmindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Diese branchenspezifischen Mindestlöhne werden in Tarifverträgen vereinbart und von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt. Arbeitgeber sind verpflichtet, den höheren Branchenmindestlohn zu zahlen, nicht den niedrigeren gesetzlichen Mindestlohn.
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns kann dazu führen, dass in einigen Branchen Neuverhandlungen über die Höhe der Branchenmindestlöhne stattfinden. Dies hat einen Einfluss auf die Berechnung von 2025 brutto in netto in den betroffenen Sektoren. Beschäftigte in Branchen mit Mindestlöhnen unterhalb der neuen gesetzlichen Grenze profitieren direkt von der Anhebung.

Berechnung des Mindestlohns

Die Berechnung des Mindestlohns hat Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des Arbeitslebens. Besonders relevant ist dies für die Entgeltgrenze bei Minijobs. Ab 2025 beträgt die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs 556 Euro. Diese Grenze ergibt sich aus der Formel: Gesetzlicher Mindestlohn x 130 Stunden : 3 Monate. Mit dem für 2025 festgelegten Mindestlohn von 12,82 Euro errechnet sich ein Betrag von 555,53 Euro, der auf volle Euro aufgerundet wird.
Die Erhöhung der Minijob-Grenze hat auch Auswirkungen auf den sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich, auch als Midijobs oder Gleitzone bekannt. Der Entgeltrahmen für die besondere Beitragsberechnung beginnt oberhalb der Minijobgrenze und verändert sich daher auf 556,01 Euro bis 2.000,00 Euro. Dies hat einen Einfluss auf die Berechnung von 2025 brutto in netto für Beschäftigte in diesem Einkommensbereich.
Für Arbeitgeber ist es wichtig zu beachten, dass in bestimmten Branchen die Pflicht besteht, die Arbeitszeiten zu notieren, um sicherzustellen, dass der Mindestlohn tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) ist für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zuständig. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 500.000 Euro.
Die Anpassung des Mindestlohns hat auch Auswirkungen auf die Berechnung von 2025 brutto in netto Steuerklasse 1. Beschäftigte in dieser Steuerklasse, die zum Mindestlohn arbeiten, werden von der Erhöhung profitieren. Es ist jedoch zu beachten, dass die tatsächlichen Auswirkungen auf das Nettoeinkommen von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der individuellen steuerlichen Situation und der Sozialabgaben.

Anpassungen bei Minijobs

Neue Verdienstgrenze für Minijobs

Die Verdienstgrenze für Minijobs erfährt zum 1. Januar 2025 eine erneute Anpassung. Diese Änderung hat direkte Auswirkungen auf die Berechnung von 2025 brutto in netto für Minijobber. Ab diesem Zeitpunkt steigt die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro auf 556 Euro. Diese Erhöhung resultiert aus der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Arbeitsstunde. Die Verknüpfung zwischen Mindestlohn und Minijob-Grenze sorgt für eine dynamische Anpassung der Verdienstmöglichkeiten.
Für das gesamte Jahr 2025 ergibt sich somit eine neue Jahresverdienstgrenze von 6.672 Euro für Minijobber. Diese Grenze ist besonders relevant für die Berechnung von 2025 brutto in netto, da sie den maximalen Verdienst im Rahmen eines Minijobs definiert. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Grenze im Durchschnitt nicht überschritten werden darf, um den Status als Minijob beizubehalten.

Maximale Arbeitszeit für Minijobber

Die Erhöhung des Mindestlohns und der Verdienstgrenze hat auch Auswirkungen auf die maximale Arbeitszeit für Minijobber. Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro können Minijobber weiterhin etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten. Diese Regelung gewährleistet, dass Minijobber trotz steigenden Mindestlohns ihre Arbeitsstunden beibehalten können.
Es ist jedoch zu beachten, dass bei einem höheren Stundenlohn als dem gesetzlichen Mindestlohn die maximale Arbeitszeit entsprechend sinkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen dies bei der Gestaltung der Arbeitszeiten berücksichtigen, um die Minijob-Grenze einzuhalten und die korrekte Berechnung von 2025 brutto in netto zu gewährleisten.

Sozialversicherungspflicht bei Überschreitung der Grenze

Ein wichtiger Aspekt bei der Berechnung von 2025 brutto in netto ist die Frage der Sozialversicherungspflicht. Grundsätzlich sind Minijobber von der Sozialversicherungspflicht befreit. Allerdings gibt es Ausnahmen und Besonderheiten zu beachten.
Bei unvorhersehbaren Überschreitungen der Verdienstgrenze, beispielsweise aufgrund einer Krankheitsvertretung oder einer ungeplanten Einmalzahlung, bleibt der Status als geringfügig entlohnte Beschäftigung unter bestimmten Bedingungen erhalten. Die Geringfügigkeitsgrenze darf innerhalb eines Zeitjahres in nicht mehr als zwei Kalendermonaten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden. Dies bedeutet, dass Minijobber in Ausnahmefällen im Jahr 2025 maximal 7.784 Euro verdienen dürfen, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren.
Wird die Verdienstgrenze dauerhaft oder regelmäßig überschritten, tritt die Sozialversicherungspflicht ein. In diesem Fall beginnt der sogenannte Übergangsbereich, auch als Midijob bekannt, bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 556,01 Euro und endet bei 2.000 Euro. Dieser Übergangsbereich soll den Belastungssprung beim Wechsel von einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abmildern.
Für Arbeitgeber ist es wichtig zu beachten, dass sie bei Minijobs pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an die Minijob-Zentrale abführen müssen. Diese betragen 13 Prozent für die Krankenversicherung und 15 Prozent für die Rentenversicherung. Zusätzlich müssen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern entrichtet werden.
Minijobber selbst sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber von dieser Pflicht befreien lassen. Bei Beibehaltung der Rentenversicherungspflicht zahlen sie einen Eigenanteil von 3,6 Prozent ihres Verdienstes. Dies sollte bei der Berechnung von 2025 brutto in netto berücksichtigt werden, da es sich auf das tatsächlich verfügbare Einkommen auswirkt.

Auswirkungen auf Midijobs

Neuer Übergangsbereich für Midijobs

Der Übergangsbereich für Midijobs erfährt im Jahr 2025 eine Anpassung. Ab dem 1. Januar 2025 erstreckt sich der Übergangsbereich von 556,01 Euro bis 2.000 Euro. Diese Änderung hat direkte Auswirkungen auf die Berechnung von 2025 brutto in netto für Beschäftigte in diesem Einkommensbereich. Die Anhebung der unteren Grenze des Übergangsbereichs resultiert aus der Anpassung des Mindestlohns und der damit verbundenen Erhöhung der Minijob-Grenze.
Für Arbeitnehmer im Übergangsbereich gelten besondere Regelungen bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Beitragsbelastung steigt linear an, beginnend mit einem reduzierten Beitrag an der unteren Grenze bis hin zum vollen Beitragssatz an der oberen Grenze des Übergangsbereichs. Diese Regelung soll den Übergang von einem Minijob zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erleichtern und Anreize für eine Erhöhung der Arbeitszeit schaffen.

Vor- und Nachteile von Midijobs

Midijobs bieten sowohl Vor- als auch Nachteile für Arbeitnehmer. Ein wesentlicher Vorteil ist der volle Schutz der Sozialversicherung und der Rentenversicherung. Im Gegensatz zu Minijobs erwerben Beschäftigte im Übergangsbereich vollwertige Ansprüche in allen Zweigen der Sozialversicherung. Dies hat eine positive Auswirkung auf die spätere Rentenhöhe und den Schutz bei Arbeitslosigkeit.
Ein weiterer Vorteil ist die geringere Beitragsbelastung im Vergleich zu einer regulären Beschäftigung. Durch die gestaffelte Beitragsberechnung zahlen Arbeitnehmer im unteren Bereich des Übergangsbereichs deutlich weniger Sozialabgaben. Dies führt zu einem höheren Nettoeinkommen und macht die Aufnahme einer Beschäftigung mit höherem Verdienst attraktiver.
  1. Allerdings gibt es auch Nachteile zu beachten. Das maximale Einkommen im Übergangsbereich ist auf 2.000 Euro begrenzt. Für Arbeitnehmer, die mehr verdienen möchten, kann dies eine Einschränkung darstellen. Zudem müssen im Gegensatz zu Minijobs Beiträge zur Sozialversicherung und Rentenversicherung gezahlt werden, was das Nettoeinkommen reduziert.

Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich erfolgt nach einer speziellen Formel. Für das Jahr 2025 wird die Formel wie folgt angepasst: F * 556 + ([2000/(2000-556)] - [556/(2000-556)] * F) * (Arbeitsentgelt - 556). Der Faktor F wird jährlich neu festgelegt und orientiert sich an der Höhe des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes.
Die Beitragsberechnung erfolgt in drei Schritten. Zunächst wird der Gesamtbeitrag ermittelt, dann der Beitragsanteil des Arbeitnehmers berechnet und schließlich der Arbeitgeberbeitragsanteil durch Abzug des Arbeitnehmerbeitragsanteils vom Gesamtbeitrag bestimmt. Diese Berechnungsmethode gewährleistet, dass der Arbeitnehmerbeitrag an der unteren Grenze des Übergangsbereichs null ist und bis zur oberen Grenze linear auf den regulären Beitragssatz ansteigt.
Für Arbeitgeber ist zu beachten, dass ihre Beitragsbelastung im Übergangsbereich höher ausfällt als bei einer regulären Beschäftigung. Dies soll den reduzierten Arbeitnehmerbeitrag ausgleichen und die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme sicherstellen.
Die Anpassungen im Übergangsbereich für Midijobs haben somit weitreichende Auswirkungen auf die Berechnung von 2025 brutto in netto. Arbeitnehmer profitieren von einer geringeren Abgabenlast, während sie gleichzeitig volle Ansprüche in der Sozialversicherung erwerben. Für Arbeitgeber ergeben sich neue Herausforderungen bei der Lohnabrechnung und der Kalkulation der Personalkosten. Insgesamt zielt die Regelung darauf ab, den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten und den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern.

Steuerliche Änderungen für Arbeitnehmer

Ab dem Jahr 2025 sind steuerliche Entlastungen für die Bürger vorgesehen. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Berechnung von 2025 brutto in netto und betreffen verschiedene Einkommensgruppen unterschiedlich.

Anpassung des Grundfreibetrags

Eine wesentliche Änderung betrifft den Grundfreibetrag. Dieser soll zum Jahreswechsel um 312 Euro auf 12.096 Euro steigen. Im Jahr 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 12.348 Euro geplant. Diese Anpassung hat das Ziel, die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für einkommensteuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Die Erhöhung des Grundfreibetrags hat direkte Auswirkungen auf die Berechnung von 2025 brutto in netto. Arbeitnehmer mit niedrigem und mittlerem Einkommen profitieren besonders von dieser Maßnahme, da ihnen künftig mehr Netto vom Brutto bleibt. Allerdings ist zu beachten, dass die tatsächliche Entlastung durch steigende Sozialabgaben teilweise aufgezehrt werden kann.

Änderungen beim Kinderfreibetrag

Neben dem Grundfreibetrag erfährt auch der Kinderfreibetrag eine Anpassung. Für das Jahr 2025 ist eine Erhöhung um 60 Euro auf 6.672 Euro vorgesehen. Im Jahr 2026 soll der Kinderfreibetrag weiter auf 6.828 Euro steigen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Familien steuerlich zu entlasten und das Existenzminimum für Kinder steuerfrei zu halten.
Zusätzlich zum Kinderfreibetrag ist eine Erhöhung des Kindergeldes geplant. Ab Januar 2025 soll das Kindergeld von 250 Euro auf 255 Euro monatlich angehoben werden. Für 2026 ist eine weitere Steigerung auf 259 Euro vorgesehen. Ab 2026 soll das Kindergeld regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst werden.
Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Berechnung von 2025 brutto in netto für Familien. Es ist jedoch zu beachten, dass Familien, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, nicht von der Erhöhung des Kindergeldes profitieren, da dieses vollständig auf diese Leistungen angerechnet wird.

Auswirkungen auf verschiedene Einkommensgruppen

Die steuerlichen Änderungen wirken sich unterschiedlich auf verschiedene Einkommensgruppen aus. Berechnungen zeigen, dass insbesondere Menschen mit geringerem Einkommen von der Steuerentlastung profitieren werden.
Für Beschäftigte mit einem Einkommen von 2.500 und 3.000 Euro ergeben sich spürbare Vorteile. Alleinstehende in dieser Einkommensgruppe können künftig mit monatlich 54 Euro mehr rechnen. Alleinerziehende mit einem Kind verzeichnen bei einem Gehalt von 2.500 Euro ein Plus von 46 Euro, bei 3.000 Euro sind es 43 Euro mehr. Verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern können bei einem Einkommen von 3.000 Euro mit 112 Euro mehr im Monat rechnen.
Allerdings zeigt sich, dass die Entlastung bei höheren Einkommen geringer ausfällt oder sogar ins Negative umschlägt. Arbeitnehmende mit einem Einkommen ab 6.000 Euro müssen mit Abzügen rechnen. Für einen Alleinstehenden in dieser Einkommensgruppe bedeutet dies netto etwa 147 Euro weniger pro Monat. Alleinerziehende mit einem Kind verzeichnen ein Minus von 158 Euro, bei zwei Kindern sind es monatlich 155 Euro weniger.
Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächlichen Auswirkungen auf das Nettoeinkommen von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der individuellen steuerlichen Situation und der Sozialabgaben. Die Berechnung von 2025 brutto in netto Steuerklasse 1 wird durch diese Änderungen beeinflusst, wobei die genauen Auswirkungen von der jeweiligen Einkommenssituation abhängen.
Insgesamt zielen die steuerlichen Änderungen darauf ab, eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung zu erreichen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass steigende Sozialabgaben, insbesondere bei der Kranken- und Pflegeversicherung, einen Teil der Entlastungen wieder aufzehren können. Arbeitnehmer müssen im nächsten Jahr neben den gestiegenen Lebenshaltungskosten auch mit höheren Beiträgen für die Sozialversicherungen rechnen.

Besondere Regelungen für Rentner

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen für Rentner in Kraft, die sich auf die Berechnung von 2025 brutto in netto auswirken. Insbesondere werden die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten angepasst. Für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente steigt die jährliche Hinzuverdienstgrenze auf 19.661,25 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderung erhöht sich die Grenze sogar auf 39.322,50 Euro pro Jahr. Diese Anpassungen basieren auf der neuen monatlichen Bezugsgröße von 3.745 Euro für das Jahr 2025.
Rentner mit voller Erwerbsminderung dürfen somit monatlich bis zu 1.638 Euro hinzuverdienen, ohne dass es Auswirkungen auf ihre Rente hat. Bei teilweiser Erwerbsminderung ist ein monatliches Bruttogehalt von 3.276,81 Euro möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass EM-Rentner mit voller Erwerbsminderung maximal drei Stunden täglich arbeiten dürfen, während bei teilweiser Erwerbsminderung die Grenze bei sechs Stunden liegt.
Neben den gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen existieren auch individuelle Grenzen, die sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung orientieren. Diese können im Einzelfall höher ausfallen und sollten bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden.

Auswirkungen auf die Rentenbesteuerung

Die Besteuerung von Renten erfährt ebenfalls Änderungen, die sich auf die Berechnung von 2025 brutto in netto auswirken. Um eine mögliche doppelte Besteuerung zu vermeiden, wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für Rentner, die 2025 in den Ruhestand gehen, bedeutet dies, dass ein geringerer Teil ihrer Rente der Steuer unterworfen wird.
Zusätzlich wird der steuerliche Grundfreibetrag erhöht, um die steigende Belastung durch steuerpflichtige Renteneinkünfte abzufedern. Für das Jahr 2025 steigt der Freibetrag auf 12.084 Euro. Diese Anpassung trägt dazu bei, Rentner mit geringem Einkommen steuerlich zu entlasten und stellt sicher, dass ein größerer Teil der Rente steuerfrei bleibt.
Es ist jedoch zu beachten, dass diese Maßnahmen allein nicht ausreichen, um in allen Fällen eine doppelte Besteuerung auszuschließen. Die Bundesregierung plant daher, zeitnah weitere gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um eine vollständige Vermeidung der doppelten Besteuerung zu gewährleisten.

Möglichkeiten der Rentenaufbesserung durch Minijobs

Für Rentner, die ihre finanzielle Situation verbessern möchten, bieten Minijobs eine attraktive Möglichkeit zur Rentenaufbesserung. Ab 2025 gelten neue Regelungen, die das Arbeiten im Alter attraktiver machen sollen. Besonders vorteilhaft ist, dass Bezieher einer Regelaltersrente unbegrenzt hinzuverdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Ein weiterer Anreiz für arbeitende Rentner besteht darin, dass die Arbeitgeberanteile zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, insgesamt 10,6 % des Bruttolohns, direkt an sie ausgezahlt werden. Dies führt zu einer spürbaren Erhöhung des Nettoeinkommens und macht es finanziell attraktiver, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten.
Für Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente wird der anrechnungsfreie Erwerbsfreibetrag erhöht. Ab 2025 können sie bis zu 1.583 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass ihre Hinterbliebenenrente gekürzt wird. Diese Änderung erleichtert es Witwen und Witwern, durch zusätzliche Erwerbsarbeit ein höheres Einkommen zu erzielen.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei Minijobs die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro gilt. Wird diese überschritten, liegt in der Regel kein Minijob mehr vor, was Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht haben kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen Regelungen für Rentner ab 2025 zahlreiche Möglichkeiten bieten, das Einkommen aufzubessern und die finanzielle Situation im Ruhestand zu verbessern. Die Anpassungen bei den Hinzuverdienstgrenzen, der Rentenbesteuerung und den Möglichkeiten zur Rentenaufbesserung durch Minijobs tragen dazu bei, das Rentensystem gerechter und attraktiver zu gestalten. Bei der Berechnung von 2025 brutto in netto sollten Rentner diese Änderungen berücksichtigen, um ihre finanzielle Planung optimal an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Schlussfolgerung

Die Änderungen im Jahr 2025 haben einen großen Einfluss auf die Berechnung von Brutto- zu Nettoeinkommen für verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern. Die Anhebung des Mindestlohns, die Anpassungen bei Mini- und Midijobs sowie die steuerlichen Entlastungen wirken sich unterschiedlich auf das verfügbare Einkommen aus. Für viele Beschäftigte bedeutet dies mehr Geld in der Tasche, wobei die genauen Auswirkungen von der individuellen Situation abhängen.
Um die eigene finanzielle Lage zu verbessern, ist es wichtig, diese Änderungen zu verstehen und zu berücksichtigen. Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitgeber sollten die neuen Regelungen im Blick behalten, um ihre Finanzen optimal zu planen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, professionelle Beratung einzuholen, um die persönlichen Auswirkungen der Änderungen genau zu ermitteln und die besten Entscheidungen zu treffen.
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