Unsere Dienstleistungen zum Jahresabschluss sowie zu den betrieblichen Steuererklärungen umfassen grundsätzlich den gesetzlichen Umfang, der von Art und Umfang des Unternehmens abhängt. Folgende Dienstleistungen gehören zu unserem Tagesgeschäft:
Erstellung Jahresabschluss gemäß gesetzlicher Anforderungen (Anhang, Lagebericht, Offenlegung) Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Handelsbilanz mit abgeleiteter Steuerüberleitungsrechnung, Beratung zu Tantiemenauszahlung, Gewinnverwendung etc.
- Erstellung Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für Unternehmer und Freiberufler
- Elektronische Übermittlung der Bilanzdaten und der Gewinn- und Verlustrechnung an die Finanzverwaltung
- Anfertigen der betrieblichen Steuererklärungen KSt-, GewSt- und USt-Erklärungen sowie gesonderte und einheitliche Feststellung inklusive elektronischer Übermittlung
- Bei Kapitalgesellschaften Aufbereiten der Daten für die Übermittlung an den Bundesanzeiger und Veröffentlichung
- Prüfung des Steuerbescheides und gegebenenfalls Einlegung eines Rechtsbehelfes
- Erstellung der Steuererklärung für Land- und Forstwirte
- Erstellung der Steuererklärung für Vereine, Hilfestellung zur Erlangung der Gemeinnützigkeit, Prüfung der Satzung